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Wärmepumpen-Angebot: was hinein gehört, damit es keine Überraschungen gibt

Zwei Angebote für dasselbe Gerät können völlig verschieden sein. Hier steht, was vor der Unterschrift schriftlich festgehalten sein sollte und was Sie fragen sollten.

Wärmepumpen-Angebot: was hinein gehört, damit es keine Überraschungen gibt

Was schriftlich im Angebot stehen sollte

Ein vollständiges Angebot beschreibt die gesamte Anlage, nicht nur das Gerät:

  • Gerät: Marke, Modell und Leistung in kW (zum Beispiel Vaillant aroTHERM plus mit 8 kW).
  • Leistung mit Berechnung begründet: Wohnfläche, Baujahr, Dämmung, Lage auf der Insel und Personenzahl.
  • Warmwasser: Speicher und Liter.
  • Pufferspeicher und Pumpengruppe, falls die Anlage sie braucht.
  • Heizflächen: ob die Heizkörper bleiben, einzelne ersetzt oder Fußbodenheizung bzw. Fancoils ergänzt werden.
  • Demontage des alten Kessels und was mit dem Öltank passiert (Entleerung, Inertisierung oder Ausbau).
  • Elektroarbeiten und, falls nötig, eine höhere Vertragsleistung.
  • Abnahme nach RITE, Installationszertifikat und Inbetriebnahme.
  • Energieausweise vorher und nachher, Voraussetzung für den Steuerabzug.
  • Abwicklung der Energiesparzertifikate (CAE) und der Finanzierung.
  • Schriftliche Garantien für Gerät und Installation.

Warum die Leistung wichtig ist

Eine zu große Wärmepumpe taktet ständig und kostet mehr; eine zu kleine schafft es an kalten Tagen nicht. Auf Mallorca braucht ein Haus an der Küste nicht dieselbe Leistung wie eines im Inselinneren oder in der Serra de Tramuntana. Lassen Sie sich im Angebot erklären, woher die kW-Zahl kommt.

Heizkörper, Fußbodenheizung oder Fancoils

Eine Wärmepumpe arbeitet umso effizienter, je niedriger die Wassertemperatur ist: Fußbodenheizung ist am effizientesten, Fancoils kühlen im Sommer zusätzlich, und viele vorhandene Heizkörper funktionieren, wenn sie ausreichend groß sind. Das Angebot sollte festhalten, was mit den Heizflächen geschieht, denn das verändert Ergebnis und Preis deutlich.

Förderung und Finanzierung im Angebot

Das Programm FACTOR 2026 wurde am 17. Oktober 2026 geschlossen (BOIB Nr. 132). Was weiterhin gilt und im Angebot stehen sollte:

  • CAE-Energiesparzertifikate: beim Ausbau eines Öl-, Propan-, Butan- oder Gaskessels rund 2.000 € bei einem 8-kW-Gerät.
  • Staatlicher Steuerabzug: 40 % (Bemessungsgrundlage bis 7.500 €) für Haupt- oder vermietete Wohnungen, wenn der nicht erneuerbare Energieverbrauch um mindestens 30 % sinkt und die Arbeiten vor dem 31. Dezember 2026 abgeschlossen sind.
  • Balearischer Steuerabzug: 50 % (bis 5.000 € im Jahr) mit Einkommensgrenze. Nicht mit dem staatlichen kombinierbar: Wir sagen Ihnen, welcher sich lohnt.
  • Finanzierung PLAN6000YA von Vaillant: 6.000 € in 12 Raten zu 500 € mit 0 % Sollzins und 0 % effektivem Jahreszins, bis 31.12.2026 und vorbehaltlich Genehmigung.

Was Sie vor der Unterschrift fragen sollten

  • Ist die Abnahme enthalten, und wer unterschreibt das Zertifikat?
  • Sind die Energieausweise für den Steuerabzug enthalten?
  • Wer kümmert sich um die CAE, und wann werden sie ausgezahlt?
  • Was passiert mit dem Kessel und dem Öltank?
  • Ist der Preis ein Festpreis inklusive MwSt., oder kann es Zusatzkosten geben?

Unverbindliche Information. Förderungen und Preise ändern sich – bitte vor Ihrer Entscheidung mit uns abstimmen.

FAQ

Häufige Fragen

Kann ich meine Heizkörper behalten?

Oft ja. Bei der Besichtigung prüfen wir ihre Größe und schlagen bei Bedarf vor, einzelne zu ersetzen oder Fancoils zu ergänzen.

Bekomme ich ein Angebot ohne Besichtigung?

Eine erste Orientierung ja, das verbindliche Angebot erstellen wir nach der kostenlosen Besichtigung, weil Leistung und Heizflächen vor Ort festgelegt werden.

Muss ich die Vertragsleistung erhöhen?

Das hängt vom Gerät und den übrigen Verbrauchern im Haus ab. Wir prüfen es bei der Besichtigung und nehmen es bei Bedarf ins Angebot auf.

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