Förderung für Solarstromspeicher auf den Balearen 2026: wie viel es gibt und welche Voraussetzungen gelten
Das Programm FACTOR 2026 der Balearenregierung fördert Speicher für den Eigenverbrauch: 45 % der förderfähigen Kosten für Privatpersonen, Anträge bis 28. Februar 2027. Wir erklären die Berechnung, die Voraussetzungen und wie man den Speicher auslegt, um die Förderung zu nutzen.
Wie viel: 45 % für Privatpersonen
FACTOR 2026 (Programm 3) fördert neue Speicher für den Eigenverbrauch, auch Speicher, die eine bestehende Solaranlage ergänzen. Der Satz hängt vom Antragsteller ab:
| Antragsteller | Förderung |
|---|---|
| Privatperson, Eigentümergemeinschaft ohne wirtschaftliche Tätigkeit oder Unternehmen im De-minimis-Rahmen | 45 % |
| Kleines Unternehmen | 40 % |
| Mittleres Unternehmen | 35 % |
| Großes Unternehmen | 30 % |
Höchstkosten pro kWh: abhängig von der Gesamtkapazität
Die Förderung wird auf die tatsächlichen Kosten berechnet, mit einem Höchstbetrag pro kWh, der von der Gesamtkapazität abhängt. Die Stufe gilt für die gesamte Kapazität, nicht stufenweise, und es zählen nur die ersten 200 kWh:
| Speicherkapazität | Max. förderfähige Kosten |
|---|---|
| Bis 10 kWh | 910 €/kWh |
| 10 bis 100 kWh | 650 €/kWh |
| 100 bis 200 kWh | 455 €/kWh |
Beispiele: wie hoch die Förderung sein kann
Höchstförderung einer Privatperson (45 %) je nach Kapazität. Kostet der Speicher weniger als der Höchstbetrag, beträgt die Förderung 45 % der tatsächlichen Kosten.
| Kapazität | Max. förderfähige Kosten | Max. Förderung (45 %) |
|---|---|---|
| 5 kWh | 4.550 € | 2.048 € |
| 10 kWh | 9.100 € | 4.095 € |
| 13,5 kWh (Tesla Powerwall 3) | 8.775 € | 3.949 € |
| 20 kWh | 13.000 € | 5.850 € |
Achtung bei der 10-kWh-Grenze
Weil die Stufe für die gesamte Kapazität gilt, sind bei einem 10-kWh-Speicher bis zu 9.100 € förderfähig, mehr als bei einem mit 13,5 kWh (8.775 €). Das heißt nicht, dass man kleiner planen sollte: Wir legen den Speicher nach Ihrem Nachtverbrauch aus, berücksichtigen diese Grenze aber beim Vergleich.
Voraussetzungen laut Richtlinie
Damit der Speicher gefördert wird, verlangt das Programm:
- Neue Geräte (Second-Life-Batterien aus Elektrofahrzeugen sind zulässig).
- Eine Funktionsgarantie des Herstellers von mindestens 5 Jahren.
- Keine Blei-Säure-Batterien.
- Kapazität bis 200 kWh; darüber werden nur die ersten 200 kWh gefördert.
- Eine Anlage ohne Transformator mit insgesamt höchstens 500 kW.
- Ein Monitoring der gespeicherten Energie.
Frist und Antrag
Anträge sind bis 28. Februar 2027 möglich oder bis das Budget erschöpft ist. Die Förderung wird nach Installation, Nachweis der Investition und Bewilligung ausgezahlt; die Kosten werden also vorfinanziert. Wir erstellen und stellen den Antrag mit den technischen Unterlagen.
Unverbindliche Information. Förderungen und Preise ändern sich – bitte vor Ihrer Entscheidung mit uns abstimmen.