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Wärmepumpen-Förderung auf den Balearen 2026: wie viel es gibt und wie man sie beantragt

Das Programm FACTOR 2026 der Balearenregierung fördert Wärmepumpen in Wohnhäusern mit 791 € pro kW Heizleistung. Hier die genaue Rechnung nach Gerätegröße, was Sie zusätzlich bekommen und welche Voraussetzungen Sie vorher prüfen sollten.

Wärmepumpen-Förderung auf den Balearen 2026: wie viel es gibt und wie man sie beantragt

Wie viel: 791 € pro kW, bis 1.106 € mit neuen Heizflächen

Die Förderung beträgt 70 % der förderfähigen Kosten, die die Richtlinie auf 1.130 € pro kW Heizleistung begrenzt: höchstens 791 € pro kW. Bauen Sie zusätzlich neue Fußbodenheizung, Heizkörper oder Fancoils ein, kommen bis zu 450 € pro kW an förderfähigen Kosten hinzu, und die Förderung kann 1.106 € pro kW erreichen. Obergrenze: 25.000 € pro Wohnung.

Liegt Ihr Angebot unter diesen Höchstwerten, wird die Förderung auf Ihre tatsächlichen Kosten berechnet. Für Privatpersonen zählt die Mehrwertsteuer zu den förderfähigen Kosten, da sie nicht erstattet wird.

GerätNur WärmepumpeMit neuen HeizflächenCAE (Kesselausbau)
5 kW3.955 €5.530 €1.250 €
7 kW5.537 €7.742 €1.750 €
8 kW6.328 €8.848 €2.000 €
10 kW7.910 €11.060 €2.500 €
12 kW9.492 €13.272 €3.000 €
15 kW11.865 €16.590 €3.000 €

Was Sie zusätzlich bekommen

Die FACTOR-Förderung ist mit weiteren Vorteilen kombinierbar:

  • Energiespar-Zertifikate (CAE): etwa 250 € pro kW, bis 3.000 €, wenn die Wärmepumpe einen Öl-, Propan- oder Gaskessel ersetzt und ein Vaillant-Gerät ist.
  • Staatlicher Einkommensteuerabzug in Spanien: 40 % der Investition, bis 3.000 €, für selbst genutzte oder vermietete Wohnungen, mit Energieausweis vorher und nachher, für bis 31.12.2026 abgeschlossene Arbeiten.
  • Balearischer Steuerabzug: 50 % der Investition, Bemessungsgrundlage bis 10.000 € pro Jahr, für den Hauptwohnsitz und mit Einkommensgrenze. Ob beide Abzüge kombinierbar sind, klärt Ihr Steuerberater.

Voraussetzungen der Richtlinie

Die wichtigsten Punkte von Programm 2 der FACTOR-Förderung 2026 für Wohnhäuser:

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen für Heizung, Kühlung oder Warmwasser. Luft-Luft-Geräte (Splitklimaanlagen) sind in Wohnhäusern nicht förderfähig.
  • Das Gerät muss als erneuerbar gelten, mit einer Jahresarbeitszahl (SPF) über 2,5.
  • Die Anlage braucht ein Monitoring der erzeugten Wärme (täglich, monatlich, jährlich).
  • Maßgeblich ist die Heizleistung laut Herstellerdatenblatt nach EN 14511.
  • Privatpersonen ohne wirtschaftliche Tätigkeit können einen Antrag pro Programm stellen.

Frist: 28. Februar 2027, nach Eingangsreihenfolge

Anträge sind bis zum 28. Februar 2027 möglich, die Förderung wird aber nach Eingang vergeben, bis das Budget erschöpft ist. Im Winter wechseln die meisten ihre Heizung – warten Sie also nicht bis zum Schluss.

Vor Vertragsunterzeichnung prüfen wir Termine und Unterlagen: Rechnungen und Zahlungen müssen auf den Antragsteller lauten und per Überweisung erfolgen, und die Anlage muss angemeldet werden.

Beispiel: Ölheizung durch eine 8-kW-Wärmepumpe ersetzen

Bei einem 8-kW-Gerät beträgt die FACTOR-Förderung 6.328 €. Ersetzt es eine Ölheizung und ist es ein Vaillant-Gerät, kommen rund 2.000 € an CAE hinzu. Für den Hauptwohnsitz kann der staatliche Steuerabzug bis zu 3.000 € mehr bringen. Mit neuer Fußbodenheizung kann die Förderung auf 8.848 € steigen.

Unverbindliche Information. Förderungen und Preise ändern sich – bitte vor Ihrer Entscheidung mit uns abstimmen.

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung auf den Balearen 2026?

791 € pro kW Heizleistung (70 % von maximal 1.130 €/kW) und bis zu 1.106 € pro kW mit neuer Fußbodenheizung, neuen Heizkörpern oder Fancoils. Höchstens 25.000 € pro Wohnung.

Wird die Fußbodenheizung gefördert?

Ja. Die Richtlinie schließt neue Verteilsysteme und Heizflächen (Fußbodenheizung, Heizkörper, Fancoils) ein, mit bis zu 450 € pro kW zusätzlichen förderfähigen Kosten.

Gibt es Förderung für Klimaanlagen (Luft-Luft)?

Nicht für Wohnhäuser: Die Richtlinie schließt Luft-Luft-Technik im privaten Wohnbereich aus. Gefördert werden Luft-Wasser-Wärmepumpen.

Wer stellt den Antrag?

Wir. Wir erstellen den technischen Bericht, das Datenblatt und die Unterlagen, reichen den Antrag ein und halten Sie auf dem Laufenden.

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